Zudem sei nicht korrekt, dass darauf DNA einer Drittperson gefunden worden sei, sondern es handle sich um weitere, nicht interpretierbare Merkmale, die auch von der Beschuldigten oder dem Opfer stammen könnten (pag. 5263). 11.5.4 Würdigung der Kammer Im Rahmen der am 19. November 2020 durchgeführten Hausdurchsuchung des Restaurants F.________ wurden die beiden Container des Restaurants durchsucht und daraus verschiedene Gegenstände sichergestellt, die mit der Tat hätten in Zusammenhang stehen können, namentlich eine Trainerjacke, Grösse L (Ass. 280), ein Pullover (Ass. 281), eine Schirmmütze (Ass.