5254 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft brachte diesbezüglich vor, die Beschuldigte habe bestritten, die Jacke getragen zu haben, aber bei der DNA-Auswertung seien an beiden Ärmeln Merkmale aus ihrem Profil ersichtlich gewesen. Sie müsse die Jacke mindestens einmal getragen haben, anders sei dies nicht erklärbar. Die Jacke stehe mit der Tat in einem Zusammenhang, da darauf Blutspuren des Opfers gefunden worden seien und sie sich lose im Abfallcontainer befunden habe. Dort müsse sie kurz vor ihrem Auffinden entsorgt worden sein.