Damit würden die sichergestellten DNA-Spuren der Beschuldigten auf der Trainerjacke ein weiteres Indiz für ihre Täterschaft darstellen. Die Einwände der vormaligen Verteidigung, wonach die Beschuldigte am Wochenende des 18. Oktobers 2020 mit ziemlicher Sicherheit ihre Tage gehabt habe, womit eine Entsorgung ihrer Tampons im Container des F.________ nicht auszuschliessen und es zudem möglich sei, dass die Trainerjacke durch das blutverschmierte Taschentuch der Beschuldigten, das sich ebenfalls in den Containern befunden habe, verschmutzt worden sei, verwarf die Vorinstanz aus folgenden Gründen: