4494 Z. 17 f.). Solche Verletzungen führen in der Regel nicht zu Blut, das mit Tempo auf einen Spurenträger fliegt und entsprechende Blutspritzer verursacht. Bezüglich des weiteren Einwands der Verteidigung, das Spurenbild am Tatort stimme nicht mit den kleinen Blutspritzern auf den Schuhen der Beschuldigten überein, kann sich die Kammer den zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft anschliessen. Zwar gab es am Tatort Blutspritzer im Eingangsbereich an den Wänden, an den Türen und am Boden, ansonsten sind die zahlreichen Blutspuren indes auf das Ausbluten des tödlich verletzten Opfers zurückzuführen, welches sich nach der Attacke im