Demgegenüber sehe eine Übertragung durch Kontakt in der Regel in Form und Grösse anders aus (pag. 5115 f.). Entsprechend anders sahen auch die Blutanhaftungen auf dem hellblauen Strickpullover und den Stoffhosen aus, welche die Beschuldigte beim Auffinden des Leichnams am 19. Oktober 2020 trug. Dort handelt es sich gerade nicht um Blutspritzer in Form kleiner Punkte, sondern um flächenmässig grössere Blutspuren (vgl. pag. 2167 und pag.