306.1 dargelegten Ausführungen in der Beilage zum Haftantrag vom 11. November 2020 nach wie vor – und obwohl im Rapport Forensik nicht übernommen – gelten. Blutspritzer in verschiedener Grösse, auch in ähnlicher Grösse und Form, seien auch im Eingangsbereich an den Wänden, an den Türen und am Boden sichtbar gewesen. Die Entstehung solcher Muster sei auch möglich, wenn ein Gegenstand in eine Lache flüssigen Blutes falle oder die Blutlache von einem Gegenstand getroffen werde, oder wenn ein Blutstropfen in diese Lache falle. Demgegenüber sehe eine Übertragung durch Kontakt in der Regel in Form und Grösse anders aus (pag.