30 Blutspritzer während der möglichen Attacke am Vorabend auf die Schuhe gespritzt seien (pag. 1934). Zumal deshalb fraglich erschien, ob die Einschätzung vom 11. November 2020 nach wie vor Geltung hat, wurde ein zweiter Nachtrag zum Spurenrapport vom 21. April 2021 eingeholt. Diesem zweiten Nachtrag vom 30. Januar 2024 lässt sich entnehmen, dass die in der Einleitung zu Ass. 306.1 dargelegten Ausführungen in der Beilage zum Haftantrag vom 11. November 2020 nach wie vor – und obwohl im Rapport Forensik nicht übernommen – gelten.