29 11.4.4 Würdigung der Kammer Im Sinne einer Vorbemerkung ist festzuhalten, dass der Beweiswert einer DNA- Spur unter anderem von der Anzahl der überprüfbaren DNA-Systeme (STR- Systeme) abhängt, wobei es darauf ankommt, wie viele Merkmalsysteme verglichen werden können. Je mehr STR-Systeme identisch sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der fraglichen Person auch um den Spurenleger handelt. In der Schweiz werden zurzeit jeweils 16 solche STR-Loci analysiert.