Zudem führe Blutverdünner nicht zu einer stärkeren Blutung, sodass es stärker spritze, sondern die Gerinnung trete weniger rasch ein. Die Blutspritzer seien sehr klein und wegen der dunkelblauen Farbe von blossem Auge kaum erkennbar gewesen. Es sei gut vorstellbar, dass die Beschuldigte die Spritzer gar nicht gesehen habe oder davon ausgegangen sei, sie könne die Spritzer mit ihrer Anwesenheit am 19. Oktober 2020 erklären (pag. 5273). Da das Blut praktisch eingetrocknet gewesen sei, könnten die Spritzer auch nicht entstanden sein, als sich die Beschuldigte über das Opfer gebeugt habe. Deshalb habe am Morgen auch niemand Schuhabdrücke versursacht.