Im Rapport Forensik werde festgehalten, es könne nicht genau gesagt werden, wie das Blut auf die Schuhe gelangt sei. Erst als zweite Variante werde die Möglichkeit des auf die Schuhe Spritzens anlässlich der Tat erwähnt. Wie die Blutspritzer auf die Schuhe gelangt seien, lasse sich letztlich nicht sagen. Beweismässig sei aber nicht erstellt, dass die Schuhe bei der Tatbegehung getragen worden seien. Die Blutspritzer auf den Schuhen seien kein belastendes Indiz (pag. 5253 f.).