Bekanntlich verschmiere Blut nur, wenn es nicht eingetrocknet sei. Zwischen Auffinden des Opfers durch die Beschuldigte und Erstellen der Fotodokumentation und Überprüfung der Blutspuren durch die Polizei dürfte eine gewisse, nicht unerhebliche Zeit verstrichen sein, während der das Blut weiter habe abtrocknen können. Die Blutspritzer hätten somit auch am 19. Oktober 2020 auf die Schuhe gelangen können. Diese Theorie stehe auch den forensischen Untersuchungsergebnissen nicht im Geringsten entgegen, es werde auf den Nachtragsrapport Forensik vom 30. Januar 2024 verwiesen.