Nicht belegen lasse sich, dass die Blutspritzer bei der Tat auf den Schuh getropft seien. Die kleinen Spritzer würden nicht ins Bild passen, denn am Tatort habe ein Blutbad geherrscht. Hätte die Täterschaft die Schuhe bei der Tatausübung getragen, wäre mit deutlich mehr und grösseren Spritzern zu rechnen. Weiter habe die Beschuldigte die Schuhe ge-