Das könne die Blutspritzer erklären (pag. 5253). Das Opfer habe zwar keine Narbe gehabt, aber die Beschuldigte habe glaubhaft geschildert, dass es nur ein ganz kleiner Schnitt gewesen sei, der aber heftig geblutet habe, insbesondere da das Opfer noch Blutverdünner genommen habe. Entsprechend dürfte die Verletzung in einem Monat ohne Vernarbung abgeheilt sein. Es sei ausgeschlossen, dass die Beschuldigte die Tat verübt hätte und am nächsten Morgen mit den gleichen Schuhen zurück an den Tatort gegangen wäre (pag. 5271). Nicht belegen lasse sich, dass die Blutspritzer bei der Tat auf den Schuh getropft seien.