Wie das Regionale Zwangsmassnahmengericht in seinem Entscheid vom 16. November 2020 ausgeführt habe, würden die wenigen und von blossem Auge kaum erkennbaren Blutspritzer nicht zum übrigen Bild der Blutanhaftungen in der Wohnung passen. Effektiv hätten die Schuhe der Beschuldigten ganz anders ausgesehen, wenn sie die Tat tatsächlich ausgeführt hätte, zumal es keine Hinweise dafür gebe, dass sie die Schuhe gereinigt habe. Das Opfer habe seit seinem Herzinfarkt in Brasilien blutverdünnende Medikamente einnehmen müssen, weshalb das Blut langsamer geronnen sei, was die Polizei nicht beachtet habe.