27 zeln darzustellen sind. Zusätzlich zur Darstellung der Vorinstanz wies die Staatsanwaltschaft darauf hin, Blutverdünner verhindere die Gerinnung des Blutes, was zur Folge habe, dass eine Blutung zwar länger andauere, aber nicht, dass aus einer kleinen Wunde das Blut stärker herausspritze (pag. 4519).