Insgesamt stellt die Verwendung des Baseballschlägers als Tatwaffe nach Ansicht der Kammer ein Indiz dar, welches stark auf die Beschuldigte als Täterin hinweist. 11.4 Blutspritzer auf den Schuhen der Beschuldigten 11.4.1 Erwägungen der Vorinstanz Gestützt auf den Rapport Forensik, wonach an den Schuhen der Beschuldigten, welche sie zum Zeitpunkt des Auffindens des Leichnams am 19. Oktober 2020 getragen habe, Blutspuren des Opfers in Form von Blutspritzern festgestellt worden seien, schloss die Vorinstanz, dass diese Spritzer nicht erst am 19. Oktober 2020