(Sportlerin) gewohnt war, Schmerzen auszuhalten. Die Einwände der Verteidigung, der Beschuldigten wäre die Tatausübung aufgrund ihres Gesundheitszustands gar nicht möglich gewesen, überzeugen nach dem Gesagten nicht. Insgesamt stellt die Verwendung des Baseballschlägers als Tatwaffe nach Ansicht der Kammer ein Indiz dar, welches stark auf die Beschuldigte als Täterin hinweist.