Video scheint sie nicht mehr auf die Armschlinge angewiesen gewesen zu sein. Angesichts des bei diesem Video verwendeten Filmwinkels – sie filmte sich mit dem rechten Arm von rechts oben – scheint sie im Tatzeitpunkt zudem durchaus über Bewegungsfreiheit im rechten Arm verfügt zu haben (vgl. zu den Videos pag. 5174). Auch mit Blick auf diese Umstände schliesst der Gesundheitszustand der Beschuldigten die Tatbegehung keineswegs aus. Hinzu kommt, dass die Täterschaft gemäss kriminaltechnischen Auswertungen mit dem Baseballschläger von links nach rechts, schräg von oben nach unten, schlug (pag. 1934).