5242 Z. 17 ff.). Demgegenüber verneinte die Beschuldigte am 9. November 2020, eine bestehende Krankheit zu haben oder regelmässige ärztliche Behandlung oder Medikamente zu benötigen (pag. 12), sie sei gesund (pag. 36 Z. 307 f.). Als sie anlässlich der Einvernahme vor dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht vom 12. November 2020 gefragt wurde, ob sie immer noch verletzt sei bzw. ob sie immer noch Beschwerden mit der Schulter habe, meinte sie, «[n]ein, ich habe einen Monat Schmerzmittel bekommen» (pag. 116.3 Z. 5 ff.).