Dem Bericht des P.________spitals vom 22. März 2021 – wo die Beschuldigte erstmals im Februar 2021 behandelt wurde – lässt sich entnehmen, dass die Hauptsymptomatik vor allem der Schmerz sei (pag. 3553). Im Bericht des P.________spitals vom 28. Oktober 2021 wird ausgeführt, eine dokumentierte Schultersteife liege erst im Zeitraum zwischen Februar und April 2021 vor, was MR-tomographisch belegt werden könne (pag. 5141 f.). Entsprechend wird im Bericht des P.________spitals vom 17. Februars 2024 explizit festgehalten, es sei eher unwahrscheinlich, dass die Beschuldigte bereits im Oktober 2020 an einer beginnenden Schultersteife gelitten habe (pag.