Der Schläger sei früher in ihrem CD.________ (Unternehmen) und dann am AH.________weg gewesen. Als sie die dortige Wohnung für die Baustelle habe vorbereiten müssen, habe sie alle diese Sachen, die Campingsachen, Batterien und Privatsachen, in diese Ecke gebracht (pag. 5241 Z. 31 ff.). Die Beschuldigte wusste somit konkret, wo sich die Tatwaffe in der Wohnung ihres Ehemannes befand. Im Übrigen empfing das Opfer gemäss der Beschuldigten nicht oft Besuch in seiner Wohnung (pag.