Der Schläger sei mit voller Kraft eingesetzt worden. Die Beschuldigte sei in der Lage, so zuzuschlagen, dies auch bei Einschränkungen des rechten Arms. Der Schläger sei nämlich von links nach rechts geführt und es sei vor allem der linke Arm belastet worden. Das passe gut zum Umstand, dass die Beschuldigte Linkshänderin sei. Sie habe drei Tage vor der Tat eine Kortisonspritze erhalten. Auch habe sie im November 2020 durchgehend gesundheitliche Proble-