__ an diesem Tag geschrieben, dass sie ein Rezept für eine Armschiene brauche (pag. 5260). Der Baseballschläger habe zwar der Beschuldigten gehört, aber ansonsten gebe es keine Indizien, die auf eine Verwendung des Schlägers durch die Beschuldigte am 18. Oktober 2020 schliessen lassen würden. Zudem habe auf dem Baseballschläger nur die DNA von U.________, nicht aber die DNA der Beschuldigten sichergestellt werden können. Sie habe den Schläger mit grösster Sicherheit nicht angefasst (pag. 5253). Auch ihr Gesundheitszustand entlaste sie klar (pag. 5260).