Die vormalige Verteidigung brachte vor, die Beschuldigte sei regelmässig in der Wohnung am S.________weg gewesen, weshalb überall ihre DNA anzutreffen sei. Die Beschuldigte habe Herrn Dr. Q.________ am 5. und am 15. Oktober 2020 aufgesucht und dabei jeweils eine Kortisonspritze erhalten. Dr. Q.________ habe an seiner Einvernahme vom 26. Oktober 2020 ausgeführt, die Beschuldigte habe aufgrund ihrer Schulterverletzung den Arm nur eingeschränkt, in einem 90 Grad Winkel, bewegen können, weil sie neben den Schmerzen auch keine Kraft im Arm gehabt habe. Sodann habe sie am 16. Oktober 2020 einen Termin bei Dr.