Gemäss den Feststellungen der Kriminaltechnik weise die anhand der Einschläge an Wand und Türrahmen ermittelte mittlere Griffhöhe (ungefähre Halterhöhe) des Baselballschlägers von ca. 74 cm auf eine eher kleinere Person als Täterschaft hin. Die Beschuldigte sei gemäss eigenen Aussagen ca. 1.68 Meter gross, womit eine mittlere Griffhöhe von ca. 74 cm realistisch erscheine. Da gemäss Rapport Forensik aufgrund der dynamischen Situation keine genaueren Angaben zur Körpergrösse zu machen seien, sei die ermittelte Griffhöhe des Baseballschlägers isoliert betrachtet ein schwaches Indiz für die Täterschaft der Beschuldigten.