__ und insbesondere aus dem Kaba 20-Schliessplan vom 26. Oktober 2020, in welchem – abgesehen von den hiervor dargelegten Vorgängen – keine weiteren Schlüssel für die betreffende Wohnung verzeichnet sind (pag. 1468). Angesichts dieser Feststellungen trifft der Einwand der Verteidigung im oberinstanzlichen Verfahren, wonach nicht habe geklärt werden können, wie viele Wohnungsschlüssel es insgesamt gebe, nicht zu. Auch das Vorbringen der vormaligen Verteidigung, das Opfer habe im Jahr 2019 einen Schlüsselbund verloren, überzeugt angesichts des hiervor Gesagten jedenfalls bezüglich seiner Wohnungsschlüssel nicht.