Als die Vorvormieter des Opfers per Ende Februar 2008 auszogen (pag. 1460), bestellte die Einwohnergemeinde R.________ zwei weitere Schlüssel mit dem internen Vermerk «verloren durch Fam. AK.________» (pag. 1472; vgl. auch pag. 1466 und pag. 1468). Als die Vormieter des Opfers per Ende September 2011 auszogen (pag. 1460), erfolgte mit Bestellformular vom 27. September 2011 eine weitere Nachbestellung eines Schlüssels (pag. 1471). Bei Mietantritt des Opfers wurden ihm am 26. September 2011 fünf Wohnungsschlüssel abgegeben, wobei im Protokoll Schlüsselabgabe vom 26. September 2011 auf das hiervor erwähnte Bestellformular eines weiteren Nachschlüssels hingewiesen wurde (pag.