Diesbezüglich ist ihr insofern zuzustimmen, als ein Gelangen auf die Terrasse über diese Leitern oder auch über einen Container sicherlich möglich gewesen wäre. Gegen diesen Einwand der Verteidigung spricht jedoch, dass nichts darauf hindeutet, dass die Terrassentüre bereits vor der Tat offenstand. Am 18. Oktober 2020 herrschten Temperaturen zwischen 4.5 und 11 Grad (pag. 369), was ein mehrstündiges Offenlassen der Terrassentüre durch das Opfer während seines Arbeitseinsatzes ab 18:00 Uhr (vgl. bezüglich Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme pag. 752 Z. 304, pag. 922 Z. 83 f.,