Mithin untersuchte der kriminaltechnische Dienst auch die Terrasse und konnte keine Kletterspuren feststellen. Obwohl dies den Zugang der Täterschaft über die Terrasse nicht absolut unmöglich werden lässt, erscheint dieser Zugangsweg angesichts der Spurenlage als unwahrscheinlich. Demgegenüber wendete die Verteidigung oberinstanzlich ein, die Täterschaft hätte auch ohne Spuren zu hinterlassen über die hinter dem Haus stehenden und nie untersuchten Leitern durch die offenstehende Terrassentüre in die Wohnung gelangen können. Diesbezüglich ist ihr insofern zuzustimmen, als ein Gelangen auf die Terrasse über diese Leitern oder auch über einen Container sicherlich möglich gewesen wäre.