Soweit die vormalige Verteidigung vorbrachte, es sei einfach, beim Hintereingang über die Abfallcontainer auf das Dach resp. die Terrasse zu gelangen und die Polizei habe sich zu wenig mit dem Flachdach und den eventuellen Spuren beschäftigt, ist mit der Vorinstanz auf folgende Ausführungen im Rapport Forensik hinzuweisen, aus welchen hervorgeht, dass sich der kriminaltechnische Dienst durchaus mit dieser Thematik beschäftige (pag. 1920 f.): Um auf die Terrasse zu gelangen, müsste man über einen Abfallcontainer usw. hinaufklettern. Genau das gleiche gilt für das Verlassen der Wohnung über die Terrasse.