lediglich von einem kleineren, diagonal verlaufenden Riss der Farb- und oberen Holzschicht auszugehen ist, der darunterliegende Balken jedoch unbeschädigt erscheint. Inwiefern eine solche Beschädigung aus einem gewaltsamen Öffnen der Balkontüre resultieren könnte, ist nicht ersichtlich. Namentlich hätte ein Einbrechen oder -drücken der Terrassentüre(n) unweigerlich zu Eindruck- oder Schartenspuren sowie Beschädigungen an den Beschlägen geführt.