Angesichts der offen vorgefundenen Terrassentüre erscheint die Verwunderung der vormaligen Verteidigung, dass die entsprechenden Spuren durch die Polizei nicht markiert worden seien, grundsätzlich nachvollziehbar. Indessen vermag die Einordnung dieser Spuren durch die vormalige Verteidigung als «frische Bruchspuren» nicht zu überzeugen, da sie sich an der Aussenseite (nicht mittig) der Terrassentüre befinden, anhand der Fotografien (pag. 230 f.) lediglich von einem kleineren, diagonal verlaufenden Riss der Farb- und oberen Holzschicht auszugehen ist, der darunterliegende Balken jedoch unbeschädigt erscheint.