18 Rapports Forensik (pag. 2045; pag. 2048; pag. 2052) ergeben sich keine anderweitigen Hinweise, wobei festzustellen ist, dass die erwähnten «[d]iversen Beschädigungen im Lack […] älteren Ursprungs» fotografisch nicht festgehalten wurden. Angesichts der offen vorgefundenen Terrassentüre erscheint die Verwunderung der vormaligen Verteidigung, dass die entsprechenden Spuren durch die Polizei nicht markiert worden seien, grundsätzlich nachvollziehbar.