575 Z. 120 ff.). Betreffend die sich im Wohnzimmer befindlichen Terrassentüre wird im Rapport Forensik ausgeführt, diese sei bei «unserem Eintreffen» (gemeint das Eintreffen der Mitarbeitenden des kriminaltechnischen Diensts) offen gestanden. Die Überprüfung der Beschläge (Riegel und Gegenlager sowie Bandung) habe ergeben, dass nichts aus dem Holz ausgerissen oder sonst wie beschädigt gewesen sei und es seien auch keine Werkzeugspuren (Eindruck- oder Schartenspuren) festzustellen gewesen. Die Türe habe sich auch normal schliessen und über den Drehknopf abschliessen lassen.