Sie sei neben dem Opfer die einzige Person gewesen, die sich mit einem Schlüssel Zugang habe verschaffen können. Weitere Schlüssel seien keine im Umlauf gewesen – den Schlüssel, den das Opfer im Jahr 2019 verloren habe, habe die Beschuldigte auf der Gemeinde wieder abgeholt und es gebe zudem eine Nachricht der Beschuldigten an ihren Ehemann, wonach sie seinen Schlüssel in ihrem blauen Sack gefunden habe (pag. 5262). 11.2.4 Würdigung der Kammer