Die Terrassentüre sei am Morgen des 19. Oktobers 2020 offen gestanden und die Leitern hinter dem Haus seien nie untersucht worden. Es sei ohne Weiteres denkbar, dass die Täterschaft über die Terrasse in die Wohnung gelangt sei oder einen weiteren Schlüssel gehabt habe (pag. 5258). Nur weil keine Spuren hätten sichergestellt werden können, heisse das nicht, dass niemand durch die Terrassentüre rein oder raus sei. Zumal in der gesamten Wohnung keine Spuren hätten gefunden werden können, wäre es auch möglich, dass die Täterschaft ohne Spuren zu hinterlassen über die Terrasse oder via Wohnungstüre entwichen sei (pag.