die Terrasse zu steigen, man könne einfach beim Hintereingang über die Abfallcontainer hinaufsteigen. Die Polizei habe sich zu wenig mit dem Flachdach und den eventuellen Spuren beschäftigt, weshalb nicht auszuschliessen sei, dass sich eine nicht zu beziffernde Anzahl von Personen Zugang zur Wohnung des Opfers habe verschaffen können (pag. 4544 f.). 11.2.3 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung führte oberinstanzlich im Wesentlichen aus, es sei durch verschiedene Personen direkt oder indirekt bestätigt worden, dass das Opfer Schlüs-