4543). Die Täterschaft könne sich also entweder mit einem Schlüssel Zugang zur Wohnung verschafft haben, oder sie sei über das Flachdach bei der Terrasse in die Wohnung eingestiegen. Die Terrassentüre sei offen gestanden, wobei gemäss Rapport Forensik keine Hinweise auf einen Einbruch gefunden worden seien. Demgegenüber habe die vormalige Verteidigung am 14. Januar 2021 an der Aussenseite der Terrassentüre frische Bruchspuren entdeckt. Es sei überraschend, dass die Polizei diese Stellen nicht markiert oder untersucht habe.