Zur Begründung stützte sie sich auf die Aussagen diverser Personen, wonach das Opfer im Jahr 2019 einen ganzen Schlüsselbund habe liegen lassen resp. mit Schlüsseln auf Kriegsfuss gewesen sei, die Autos manchmal nicht abgeschlossen oder die Schlüssel einfach steckengelassen habe, sowie auf die bereits bei der Darstellung der vorinstanzlichen Würdigung hiervor erwähnten Hinweise über die Dokumentation durch die Einwohnergemeinde R.________ (pag. 4543).