Weiter seien Fassade, Container und Terrasse – entgegen dem Vorbringen der vormaligen Verteidigung – untersucht und dabei seien keine Kletterspuren festgestellt worden, womit auch nicht davon auszugehen sei, dass die Terrassentüre bei Ankunft der Täterschaft bereits offen gestanden habe, wobei aufgrund der Temperaturen im Oktober ein Offenlassen derselben durch das Opfer während mehreren Stunden auch wenig wahrscheinlich sei. Aufgrund der fehlenden Einbruchspuren sei davon auszugehen, dass sich die Täterschaft mit einem Schlüssel Zugang zur Wohnung des Opfers habe verschaffen müssen (pag. 4821, S. 13 der vorinstanzlichen Urteilsbegründung).