gung an der Hauptverhandlung geltend gemachten angeblichen Einbruchsspuren seien nicht als solche zu identifizieren und würden nicht zu Zweifel an den Feststellungen des kriminaltechnischen Diensts führen. Weiter seien Fassade, Container und Terrasse – entgegen dem Vorbringen der vormaligen Verteidigung – untersucht und dabei seien keine Kletterspuren festgestellt worden, womit auch nicht davon auszugehen sei, dass die Terrassentüre bei Ankunft der Täterschaft bereits offen gestanden habe, wobei aufgrund der Temperaturen im Oktober ein Offenlassen derselben durch das Opfer während mehreren Stunden auch wenig wahrscheinlich sei.