13 11. Konkrete Beweiswürdigung 11.1 Vorbemerkung Da keine direkten Beweismittel für die Täterschaft vorliegen, ist die Frage nach der Täterschaft der Beschuldigten resp. nach einer Dritttäterschaft anhand verschiedener indirekter Beweismittel zu prüfen. Teilweise ausgehend vom Parteivortrag der Regionalen Staatsanwaltschaft (nachfolgend: Staatsanwaltschaft), welche zwölf Indizien aufführte (vgl. pag. 4511 ff.; insbesondere pag. 4522 f.), gliederte die Vorinstanz die Würdigung der Indizien in 13 einzelne Themenbereiche (vgl. pag.