9. Bestrittener Sachverhalt Die Beschuldigte bestreitet, am späteren Abend des 18. Oktobers 2020 zwischen ca. 22:20 Uhr und 23:00 Uhr ihren Ehemann angegriffen und getötet zu haben. Diesbezüglich bringt sie zusammengefasst vor, sie sei an diesem Abend mit ihrem Sohn zuhause gewesen und habe, als dieser um ca. 21:00 Uhr resp. 21:30 Uhr ins Bett gegangen sei, zuerst einen Film geschaut, auch noch geduscht und später noch einen zweiten Film geschaut (vgl. pag. 600 Z. 805 ff. und pag. 578 Z. 257). Sie sei den ganzen Abend zuhause geblieben und es sei auch niemand mit ihrem Auto weggefahren (vgl. pag. 601 Z. 847 ff.).