Als †E.________ nach Feierabend um ca. 22.20 Uhr die Tür zu seiner Wohnung öffnete und in die Wohnung eintrat, griff ihn A.________ unvermittelt und aus dem Hinterhalt im Eingangsbereich der Wohnung mit dem Baseballschläger an, ev. versetzte sie ihm einen oder mehrere Faustschläge. In der Folge schloss sie die Wohnungstüre und schlug mit dem Baseballschläger heftig insbesondere auf seinen Kopf ein, dies in der Absicht ihn zu töten. Sie verursachte mit den gewaltsam ausgeführten Schlägen insgesamt 19 einzelne Verletzungen bzw. Verletzungskomplexe am Kopf von †E._