7. Anklagesachverhalt / Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 3. Februar 2022 wird der Beschuldigten Mord nach Art. 112 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0), evtl. vorsätzliche Tötung nach Art. 111 StGB, begangen am 18. Oktober 2020 von ca. 22:20 Uhr bis 23:00 Uhr in R.________ (Ortschaft), S.________weg, 1. Stock, zum Nachteil ihres Ehemannes, †E.________, vorgeworfen. Der angeklagte Sachverhalt wird in der Anklageschrift wie folgt beschrieben (pag. 4051 ff.): In den gemeinsamen Ferien kam es am 24.9.2020 in T.________ zwischen den Eheleuten A.________ und †E.________ zu einem Streit. Deshalb brach A.______