4.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte anlässlich der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 5283 f.; Hervorhebungen im Original): I. A.________ sei schuldig zu sprechen des Mordes, begangen am 18. Oktober 2020, in R.________ (Ortschaft), S.________weg, z.N. E.________ und sie sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 18 ½ Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersu- chungs- und Sicherheitshaft mit vorzeitigem Strafantritt am 15. Juni 2023; 2. zu einer Landesverweisung von 14 Jahren;