7 1. Es sei das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 9. Dezember 2022 vollumfänglich aufzuheben. 2. Frau A.________ sei von Schuld und Strafe vollumfänglich freizusprechen. 3. Die beschlagnahmten Gegenstände seien den berechtigten Personen nach Eintritt der Rechtskraft herauszugeben. 4. Frau A.________ sei für die zu Unrecht erstandene Haft von 1202 Tagen mit CHF 240'400.00 zzgl. Zins zu 5% mittlerer Verfall zu entschädigen.