Soweit weitergehend wies die Kammer die Beweisanträge ab (pag. 5215 f.). Des Weiteren beantragte die Verteidigung, es sei der Berichtsrapport über die technischen Abklärungen betreffend Geräusch des Cadillacs vom 5. März 2021 inkl. CD-ROM als unverwertbar aus den Akten zu weisen und bis nach Abschluss des Verfahrens unter Verschluss zu halten (pag. 5214). In der Folge beschloss die Kammer, die entsprechenden Aktenstücke auf pag. 1590 bis pag. 1592 aus den Akten zu weisen, da bei der entsprechenden Beweiserhebung das Teilnahmerecht der Verteidigung nicht gewährt wurde (pag. 5215).