5126 ff.). Diese hiess die Kammer mit Beschluss vom 14. Februar 2024 insoweit gut, als die Videodateien «Instagram Stories 17./18./19.10.2020 H.________.mp4» und «Instagram Chat O.________/ A.________ 18.10.2020.mp4» sowie diverse medizinische Dokumente des P.________spitals betreffend den Gesundheitszustand der Beschuldigten zu den Akten erkannt wurden. Soweit weitergehend wies die Kammer die Beweisanträge ab (pag. 5191 ff.). Am 15. Februar 2024 erfolgte von Amtes wegen die Übersetzung der auf der Videodatei «Instagram Chat O.________/ A.________ 18.10.2020.mp4» hörbaren Sprachnachrichten auf Deutsch (pag.