Gleichzeitig setzte sie Rechtsanwalt B.________ mit Wirkung per 8. September 2023 als neuen amtlichen Verteidiger der Beschuldigten ein. Zudem verfügte sie antragsgemäss die Absetzung des ursprünglich für die Berufungsverhandlung vorgesehenen Termins und setzte die Verhandlung neu auf den 19. und 23. Februar 2023 an (pag. 5025 ff.). Auf begründetes Gesuch hin wurden die Privatklägerin sowie deren Rechtsvertretung mit Verfügung vom 28. Juli 2023 von der Berufungsverhandlung dispensiert (pag. 4994 ff.; pag. 5011).